Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rentio Zürich GmbH

Standort: Hardgutstrasse 22, 8048 Zürich

1. Beginn und Ende der Vereinbarung

Alle Fahrten beginnen am vereinbarten Ort mit der Rentio Zürich GmbH und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist die Rentio Zürich GmbH sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von CHF 10.– für jede Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen. Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der Rentio Zürich GmbH eine volle Tagesentschädigung.

2. Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges

Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist; ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeuges insbesondere für Lernfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten. Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen vollverantwortlich.

3. Mietwagen

Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler-, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

4. Pflichten bei Unfall

Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der Rentio Zürich GmbH und der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gemäss internat. Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Rentio Zürich GmbH ohne Belang.

5. Haftpflicht-/Kaskoversicherung

Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/Fahrers in Betrieb genommen, besteht während der vereinbarten Dauer dieser Vereinbarung – vorbehaltlich anderer Abmachung – eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckung gemäss Schweizerischer Gesetzgebung. Im Schadensfall hat der Kunde den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt (CHF 1000.–) zu tragen. Für den Fall, dass die Rentio Zürich GmbH für den Mietwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Kunde im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und/oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kaskoversicherung nicht gedeckt werden.

6. Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges

Der Kunde/Mieter ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar. Allfällige Störungen sowie der Verlust des Fahrzeuges sind der Rentio Zürich GmbH zu melden. Vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachung besteht weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung.

7. Reparaturen

Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Rentio Zürich GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Rentio Zürich GmbH dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Kunden/Fahrer die Rechnungsstellung an die Rentio Zürich GmbH zu verlangen. Der Kunde/Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur der Rentio Zürich GmbH pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebsausfall.

8. Fahrten ins Ausland

Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bewilligung der Rentio Zürich GmbH gestattet. Bei Nichteinhaltung behält sich die Rentio Zürich GmbH vor, den Mieter mit einer Strafe von CHF 100.– pro Tag zu bestrafen.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung und Schutzoptionen

Dieser Abschnitt bleibt unverändert – sämtliche Verweise auf "Rentio GmbH" wurden entsprechend zu Rentio Zürich GmbH angepasst.

10. Rückgabe des Fahrzeuges

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit der Rückgabe zurückzugeben. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe oder verspäteter Abholung hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Reduktion des vereinbarten Mietpreises. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht fristgerecht zurück, berechnet die Rentio Zürich GmbH eine Nutzungsentschädigung sowie eine Bearbeitungspauschale von CHF 20.–. Das Fahrzeug muss innen und aussen sauber retourniert werden. Die Rentio Zürich GmbH behält sich vor, eine Reinigungsgebühr von mindestens CHF 49.– bei Verschmutzung geltend zu machen.

11. Reservation und Bestätigungen

Bei Reservation wird eine Anzahlung von 30 % fällig. Die Reservation ist erst nach Zahlungseingang und unterschriebener Reservationsbestätigung gültig. Bei Nichterscheinen oder Nichtabholen verfällt diese Anzahlung. Stornierungen müssen spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich erfolgen; andernfalls werden Gebühren erhoben.

12. Verrechnung

Bei Vertragsverletzungen stellt die Rentio Zürich GmbH entstandene Schäden unmittelbar in Rechnung. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

13. Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

14. Gerichtsstand

Handelt es sich um einen Konsumentenvertrag, bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Gerichtstandsgesetz (GestG). In übrigen Fällen ist der Gerichtsstand am Sitz der Rentio Zürich GmbH. Es bleibt der Rentio Zürich GmbH freigestellt, Gerichte am Wohnsitz des Kunden anzurufen.